In vielen Berufen ist eine bestimmte Arbeitskleidung üblich, doch nicht überall ist sie als Schutzkleidung vorgeschrieben. Ein Arzt in der Praxis trägt vielleicht das Arzt-Shirt zur Jeans – dies weist ihn als zur Praxis gehörig aus. Schutzkleidung ist das nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht in bestimmten Bereichen das Tragen von derartiger Kleidung vor und hält diesbezügliche Vorschriften in der PSA-Benutzungsverordnung fest.
Achten Sie auf Qualität bei persönlicher Schutzkleidung
Achten Sie bei Schutzkleidung auf Qualität. Ein geringer Preis hilft zwar dem Geldbeutel, kann aber das Risiko einer Verletzung erhöhen, wenn die Schutzkleidung nicht das hält, was sie verspricht.
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Allgemeines zur PSA-Benutzungsverordnung
PSA steht für „Persönliche Schutzausrüstung“. Diese stellt
Ihre Sicherheit und Gesundheit als Arbeitnehmer sicher, wenn Sie Ihren Aufgaben nachkommen.
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber müssen die persönliche Schutzausrüstung
tragen, wenn sie in bestimmte Unternehmensbereiche gehen. Ein Besuch der Fertigung verlangt eventuell
Schuhe mit Stahlkappen, der Besuch im Labor einen Mund-Nasen-Schutz.
Die Benutzung von Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber ermöglichen. Dies regelt die PSA-Benutzungsverordnung explizit. Für einzelne Tätigkeiten ist Schutzausrüstung vorgeschrieben, wenn eine besondere Gefahr für Gesundheit und Sicherheit besteht. In anderen Bereichen ist es sinnvoll, sie zu tragen.
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Alle Städte anzeigenGeltungsbereich der PSA-Benutzungsverordnung
Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Anwendung einer persönlichen Schutzausrüstung. Sie bezeichnet sämtliche Arten von Ausrüstungsgegenständen, die Beschäftigte vor akuten Verletzungen schützen. Außerdem ist der Schutz vor Berufskrankheiten möglich.
Die PSA-Benutzungsverordnung unterscheidet zwischen nötiger Ausrüstung und Berufskleidung, die nicht dem persönlichen Schutz dient. Der § 1 der Verordnung listet auf, was nicht als persönliche Schutzausrüstung zu bezeichnen ist:
- Ausrüstung, die Not- und Rettungsdienste für die Verrichtung ihrer Arbeit benötigen
- Schutzkleidung für Sportler
- Kleidung und Ausrüstungsgegenstände zur Selbstverteidigung oder Abschreckung
- Aufspür- und Anzeigegeräte für die Suche nach Gefahrenstoffen sowie nach Gefahren
- Kleidung und Uniformen, die nicht dem speziellen Schutzzweck laut PSA-Benutzungsverordnung dienen
Gesonderte Richtlinien gelten für die Angehörigen von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und weiteren Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sowie der öffentlichen Sicherheit. Diese erfasst die PSA-Benutzungsverordnung nicht. Sie unterliegen eigenen Vorgaben und Verordnungen.
PSA-Benutzungsverordnung: Pflichten des Arbeitgebers
Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer
regeln die Paragrafen 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Hiernach sind Arbeitgeber verpflichtet, den
Angestellten die passende Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Die Ausrüstung muss voll funktionsfähig sein und nicht Grund für das Entstehen einer
neuen Gefahr.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gestellte Schutzausrüstung auf den jeweiligen Arbeitsplatz anzupassen. Handschuhe und Schuhwerk, die im Labor zum Einsatz kommen, müssen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und vor den Gefahren am Einsatzort schützen. In einem Labor können das ätzende Substanzen sein.
In der Produktion können schwere Gegenstände nach unten fallen. Hier müssen die Schuhe den hohen Anforderungen genügen und die geforderte Sicherheitsstufe erfüllen.
Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung muss dem aktuellen Stand der Technologie in Bezug auf Ergonomie und gesundheitliche Anforderungen der Arbeitnehmer entsprechen. Arbeitgeber dürfen keine noch am Lager befindliche Ausrüstung ausgeben, die den aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügt.
Persönliche Schutzausrüstung muss individuell zu ihrem Träger passen und bei Bedarf auf die einzelne Person angepasst werden.
Die PSA-Benutzungsverordnung gibt vor, dass die persönliche Schutzausrüstung individuell zu
ihrem Träger passen muss und bei Bedarf auf die einzelne Person angepasst wird. Auch hygienische
Probleme müssen ausgeschlossen werden. Dieser Punkt wird relevant, wenn mehrere Personen die
gleiche Schutzausrüstung tragen.
Der Leiter des Unternehmens ist verpflichtet, die Schutzausrüstungen aufeinander abzustimmen. Er
hat zu berücksichtigen, dass sie sich in ihrer Wirkung nicht gegenseitig aufheben. Wartungs- und
Reparaturarbeiten sind durchzuführen, sobald sie nötig sind. Gegebenenfalls ist ein Austausch
der Schutzausrüstung vorzunehmen.
Arbeitgeber müssen eine Betriebsanweisung nach PSA-Benutzungsverordnung vornehmen. In dieser werden
die Arbeitnehmer zum Tragen der Schutzausrüstung angehalten und auf mögliche Gefahren bei
Nichttragen hingewiesen. Dafür können sie Mitarbeiter zu Schulungen entsenden, die unter
anderem die gesetzliche Unfallversicherung veranstaltet.
Welchen Anforderungen muss die persönliche Schutzausrüstung genügen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten nach PSA-Benutzungsverordnung eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl der Ausrüstung fällt in seinen Aufgabenbereich.
Als Schutzkleidung ist definiert, was
- vor Gefahren schützt
- keine Gefährdung darstellt
- im jeweiligen Arbeitsumfeld praktisch und zweckdienlich ist
- den ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen der Beschäftigten entspricht
- auf die individuelle Größe des Angestellten passt
- nur eine Person benutzt
- bei Benutzung durch mehrere Personen keine Gesundheitsgefahr und kein Hygieneproblem mitbringt
- auf andere Schutzausrüstungen abgestimmt ist, dass nichts in die Wirkung beeinträchtigt.
Arbeitgeber müssen die „Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen“ berücksichtigen.
Betriebsanweisung durch den Arbeitgeber
Die PSA-Benutzungsverordnung sieht eine Betriebsanweisung durch den Arbeitgeber vor und regelt dies in
§ 3. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, seine Mitarbeiter über das Tragen der
Schutzkleidung und über mögliche Gefahren zu informieren.
Die Angestellten müssen von jedem einzelnen Bestandteil der Schutzausrüstung wissen, wie sie
es richtig benutzen und welchem Einsatzzweck es dient.
Die Unterweisung kann der Arbeitgeber durchführen, eine fachkundige Person oder sie kann im Rahmen
einer Schulung erfolgen.
Wichtig: Die PSA-Benutzungsverordnung sieht vor, dass die erforderlichen Informationen
in „verständlicher Form und Sprache“ bereitgehalten werden. Eine Einweisung, die vor
lauter Fachausdrücken keiner der Angestellten versteht, ist nicht als solche anzuerkennen.
Verschiedene Kategorien der PSA-Benutzungsverordnung
Die PSA-Benutzungsverordnung sieht unterschiedliche Kategorien vor, in die die Arbeitsmittel der
Angestellten eingeteilt sind. Diese Kategorien entsprechen den Vorgaben der Europäischen Richtlinie
89/686/EWE und sind als Schutzstufen zu verstehen.
Die Einteilung der Arbeitsmittel in die einzelnen Kategorien erfolgt nach deren Schweregrad einer möglichen
Verletzung.
Die folgenden Kategorien sind in der PSA-Benutzungsverordnung zu finden:
- Kategorie 1
Die Schutzausrüstung der Kategorie 1 hat den Zweck, die Beschäftigten vor einer leichten Gefährdung zu schützen. Hier sind Gartenhandschuhe als Schutz vor Schnittverletzungen oder Laborhandschuhe als Schutz vor Säuren einzuordnen.
Gängige Gefahren der Kategorie 1 sind mechanische Verletzungen, Kontakt mit heißen Gegenständen oder Schädigung des Augenlichts bei Arbeiten unter verschiedenen Witterungsbedingungen. - Kategorie 2
Sicherheitsschuhe, Helme und Gehörschutz sind Beispiele für Schutzausrüstungen der Kategorie 2. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Schutzausrüstungen, die individuell auf einzelne Personen zugeschnitten sind. - Kategorie 3
Schutzkleidung, die vor tödlichen Gefahren und schweren gesundheitlichen Schäden schützt, gehört in die Kategorie 3. Die Gefahren, vor denen diese Ausrüstung schützt, haben gemeinsam, dass sie Beschäftigte meist nicht realistisch einschätzen.
Die Arbeit unter Sauerstoffmangel, Herabstürzen aus großen Höhen oder die Gefahr eines elektrischen Stromschlags werden häufig unterschätzt. Die Arbeitsmittel der Kategorie 3 schützen vor den Folgen möglicher Unfälle.
Arbeitgeber müssen den Beschäftigten teils drastisch vor Augen führen, was passieren kann und wie hoch das Gesundheitsrisiko bei diesen Tätigkeiten ist. Die Schutzausrüstung der Kategorie 3 schützt vor ionisierender Strahlung, heißer Umgebung, kalter Umgebung, Schnittverletzungen, Lärm, Projektilen und biologischen Gefahrenstoffen.
Arbeitgeber müssen den Beschäftigten klarmachen, wie wichtig Arbeitssicherheit ist und dass geeignete Schutzausrüstung unabdingbar für die Gesundheit jedes Einzelnen ist.
Die Einteilung der Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen in die einzelnen Kategorien ist nicht in jedem Fall einfach vorzunehmen. Arbeitgeber greifen auf die Leitlinie der Europäischen Kommission zurück, wenn sie sich unsicher sind und die PSA-Benutzungsverordnung nicht richtig umzusetzen wissen.