Kurzzeitvermietung von Unterkünften
Was sollte bei der Vermietung beachtet werden?

von Dennis Josef Meseg | 08.08.2024 | 5 Minuten
Vermieter Informationen

Möchten Sie Ihre Wohnung für kurze Zeit vermieten? Wissen Sie, was Sie dabei beachten müssen? Kurzzeitvermietungen sind eine gute Möglichkeit, ungenutzten Wohnraum schnell zu vermieten. Besonders einfach und lukrativ ist das mit Monteurzimmern. Aber wie bestimmt man den richtigen Preis? Welche Regeln muss man einhalten? Wer sind meine Mieter? Was ist mit Steuern und dem Energieausweis? Mögliche Mieter sind Monteure, Studenten und Geschäftsreisende. Die Vorteile sind klar: Flexibilität und Schutz vor Mietern, die lange bleiben und eventuell nicht zahlen. Außerdem kann man damit mehr Geld verdienen, als wenn man die Wohnung für lange Zeit vermietet.

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Was ist eine Kurzzeitvermietung?

Eine Kurzzeitvermietung bedeutet, dass man eine komplett eingerichtete Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer mieten kann. Diese Miete gilt für eine kurze Zeit. Diese Zeitspanne kann von einem Tag bis zu sechs Monaten dauern. Danach spricht man wieder von Langzeitvermietung.

Kurzzeitvermietung ist eine gute Lösung, um kurzfristig leerstehende Wohnungen oder Zimmer zu vermeiden.

Die Regeln für Vermietungen auf kurze Zeit sind besonders. Der Vertrag darf z.B. nicht länger als sechs Monate dauern.

Kurzzeitmieten können auch für Ferienwohnungen oder Zimmer genutzt werden, die man zur Erholung mietet.

In Deutschland dürfen Kurzzeitwohnungen nur an Menschen vermietet werden, die dort nicht dauerhaft wohnen wollen. Das heißt, sie brauchen die Wohnung nur für kurze Zeit. Deshalb darf die Mietdauer maximal sechs Monate betragen.

Oft werden solche Wohnungen an Menschen vermietet, die aus beruflichen Gründen kurzfristig umziehen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Messen, Bauarbeiten oder Montagen.

Die Zielgruppe für Kurzzeitvermietungen sind:

  • Arbeitnehmer (Monteure, Arbeiter, Handwerker)
  • Handelsvertreter
  • Messegäste / Messebesucher / Messeaustseller
  • Weitere Berufsreisende und Pendler
  • Studenten
  • Praktikanten
  • Auszubildende
  • Schüler
  • Kurzzeitbesucher einer Stadt

Die Kurzzeitvermietung als attraktive Lösung

Viele Menschen erhalten in ihrem Berufsleben die Chance, an einem besonderen Projekt zu arbeiten. Dabei haben sie die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit in eine andere Stadt zu ziehen. Manchmal können sie auch in ein anderes Land gehen.

Besitzen sie zu diesem Zeitpunkt ein eigenes Heim, möchten sie es selten verkaufen. Bewohnen sie eine tolle Mietwohnung, in der sie sich wohlfühlen und schön eingerichtet haben, möchten sie genauso wenig kündigen.

Der Grund ist einfach: Schon bald kehren sie zurück und wer weiß, ob sie wieder so ein gutes Zuhause finden? Doch das Problem ist Folgendes: Behalten sie das alte Heim und suchen sich gleichzeitig etwas Neues zum Wohnen auf Zeit. Dies führt zu einer Doppelbelastung durch zweifache Mietzahlungen.

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Die attraktive Lösung: Eine Kurzzeitvermietung! Die eigene, bisherige Unterkunft an einen Kurzzeitmieter weitervermieten und somit nicht leer stehen lassen.

Gleichzeitig erhalten Sie eine Kurzzeitmiete, von der Sie die Kosten für eine Unterkunft decken können. In den meisten Fällen vermieten Sie eine Unterkunft möbliert und komplett eingerichtet weiter. Für eine solch kurze Dauer in einer neuen Umgebung lohnt es sich nicht alles mitzunehmen.

Im selben Zuge suchen Sie ebenfalls am neuen Standort nach einer Unterkunft, die vollständig ausgestattet ist. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und viele Kosten für einen kompletten Umzug.

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Rechte und Pflichten bei einer Kurzzeitvermietung

Bei einer Kurzzeitvermietung gelten die Rechte und Pflichten des Mietrechts wie bei einer normalen Miete. Als eigentlicher Mieter werden Sie zum Kurzzeit-Vermieter. Sie vermieten Ihre Unterkunft kurzfristig weiter.

Informieren Sie den Haupt-Vermieter darüber. Holen Sie seine Genehmigung ein. Er muss mit der Kurzzeitvermietung einverstanden sein. Er kann frei entscheiden, ob die Kurzzeitmiete zustande kommt oder nicht.

Schließen Sie bei einer Kurzzeitmiete einen eigenständigen Mietvertrag. Als Hauptmieter nehmen Sie die Rolle des Vermieters ein. Der Kurzzeitmieter übernimmt die Rolle des Mieters.

Kurzzeitvermietung Rechte und Pflichten

Das heißt: Als Hauptmieter haften Sie für den Kurzzeitmieter.

Ausstattungs-Gegenstände wie Möbel sollten Sie schriftlich festhalten. Schreiben Sie auf, was Sie in der Unterkunft für den Kurzzeitmieter zurücklassen.

Sie können Ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag mit dem Vermieter übertragen. Machen Sie einen Vermerk im Kurzzeitmietvertrag. So übernimmt der Kurzzeitmieter Aufgaben wie Schnee schaufeln im Winter oder Reinigen des Treppenhauses.

Der Kurzzeitmieter zahlt die Miete an Sie. Wie gewohnt, zahlen Sie Ihre Miete weiterhin an Ihren Vermieter.

Als Hauptmieter sollten Sie berücksichtigen: Sie übernehmen bei einem Schaden in Ihrer Unterkunft die alleinige Haftung für den Kurzzeitmieter. Entstehen durch den Schaden Renovierungs- oder Reparaturkosten, können Sie diese vom Kurzzeitmieter zurückverlangen. Kann er die Zahlung nicht erstatten oder weigert sich, müssen Sie alles allein bezahlen.

Sie übernehmen auch die Verantwortung für das Verhalten des Kurzzeitmieters. Ist sein Verhalten so schlimm, dass es der Vermieter nicht duldet, darf er den Mietvertrag mit Ihnen fristlos kündigen. Dies zieht zwangsläufig die Kündigung des Kurzzeitmietvertrages nach sich. Ihr Vermieter spricht in der Regel Abmahnungen aus, bevor es soweit kommt. Diese richtet er direkt an Sie als Hauptmieter.

Kurzzeitmieter können sich besser absichern, indem sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese greift im Schadensfall in der Unterkunft.

Wenn Sie der Hauptmieter sind, sollten Sie Ihren Untermieter um einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung bitten. Diese Versicherung sollte auch gemietete Sachen abdecken.

Einige Hauptmieter verlangen von ihren Kurzzeitmietern auch eine Kaution bei Beginn der Kurzzeitmiete. Diese können Sie im Fall eines Schadens einbehalten um die entstandenen Kosten zu decken.

Energieausweis für Vermieter von Kurzzeit-Unterkünften

Ein Energieausweis zeigt dem Mieter, wie viel Energie das Gebäude verbraucht. So verstehen Mieter, wie hoch die Energiekosten sein könnten.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Die beiden weisen unterschiedliche Zahlen auf, sehen aber gleich aus.

  • Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie das Gebäude in den letzten drei Jahren verbraucht hat. Dies basiert auf den Abrechnungen der Heizkosten.
  • Der Bedarfsausweis hingegen zeigt, wie viel Energie ein Gebäude braucht. Das wird aus dem Zustand des Gebäudes berechnet.
Kurzzeitvermietung Energieausweis

Seit 2013 gilt für Vermieter eine Vorzeigepflicht des Energieausweises. Davor mussten sie den Ausweis nur auf Nachfrage der Mieter vorzeigen.

Nun muss der Vermieter den Energieausweis unaufgefordert zeigen. Dies gilt, wenn die Unterkunft neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Bei Missachtung dieser Pflicht droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Preise für das Mietobjekt einer Kurzzeitvermietung

Viele Vermieter sind sich unsicher, welchen Preis sie für ihre Unterkunft bei einer Kurzzeitvermietung verlangen können.

Generell gilt: Preise für Kurzzeitmieten liegen in der Regel unter den Preisen für eine Langzeitmiete. Sie liegen zwischen den Preisen eines Hotels oder einer Pension. Sie geben sie für die Kurzzeitmieter als „Gesamtmietpreis“ an, inklusive Nebenkosten / Betriebskosten wie Gas, Wasser, Strom und zusätzlicher Serviceleistungen.

Hier sind drei Dinge, die Sie bedenken sollten, wenn Sie den Preis für eine Kurzzeitvermietung festlegen:

  • Die Lage der Unterkunft: Befindet sich die Unterkunft in zentraler Lage oder liegt sie eher sehr abseits?
  • Die Ausstattung der Unterkunft: Wie ist die Unterkunft im Einzelnen ausgestattet – standardmäßig oder eher luxuriöser?
  • Die Größe der Unterkunft: Ist die Unterkunft eher klein, mittelgroß oder sehr groß?

Für große Unterkünfte in einer guten Lage und mit einer tollen Ausstattung können Sie als Vermieter einen höheren Preis verlangen. Dies gilt insbesondere für eine Kurzzeitvermietung. Im Vergleich dazu erzielen kleine Unterkünfte mit einer schlechten Lage und einer Standard-Ausstattung niedrigere Preise. Eine weitere Idee sind die beliebten Saisonpreise: Im Sommer verlangen Sie mehr Geld als in der kalten Jahreszeit.

Bei der Preisfindung ist es für Sie als Vermieter stets wichtig, ein vernünftiges Mittelmaß zu finden. Dabei sollten Sie sowohl die Auslastung als auch den Gewinn berücksichtigen. Zu hohe Preise wirken sich negativ auf die Auslastung aus: Sind die Preise zu teuer, bleiben die Mieter aus. Sind die Mietkosten zu gering, entgehet Ihnen ein möglicher Gewinn, den Sie durch die Kurzzeitvermietung haben könnten.

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Fest steht: Den genauen Mietpreis können Sie als Vermieter (Hauptmieter) und Ihr Kurzzeitmieter untereinander individuell vereinbaren. Diesen halten Sie anschließend im Kurzzeitmietvertrag fest.

In den meisten Fällen bestehen Sie als Hauptmieter auf genau denselben Mietbetrag, den Sie auch selbst an Ihren Vermieter zahlen. In Ausnahmen verlangen Sie eine etwas höhere Miete vom Kurzzeitmieter, damit etwas Gewinn für Sie abfällt. Diesen Überschuss darf Ihr Vermieter nicht eingefordern. Er steht ganz allein Ihnen als Hauptmieter zu.

Steuerrechtliche Aspekte der Kurzzeitvermietung

Auch bei Vermietungen für kürzere Zeiten schaut das Finanzamt genau hin: Gewinne aus einer Vermietung und Verpachtung müssen Sie in der Steuererklärung in der Anlage V angeben.

Holen Sie sich darüber nur die eigene Miete wieder herein und verdienen nichts daran, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Vorteile einer Kurzzeitvermietung

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Für Vermieter

  • Flexibilität: Sie können entscheiden, wie lange ein Mieter in Ihrer Wohnung bleibt.
  • Schutz vor Problemen: Menschen, die oft die Wohnung wechseln und nichts zahlen (Mietnomaden), mögen kurze Mietzeiten nicht.
  • Extra Geld: Sie können zusätzliches Geld verdienen, wenn Sie Ihre Wohnung kurzzeitig vermieten. Auch Ihre eigenen Wohnkosten können Sie damit decken.

Für Mieter

  • Weniger Ausgaben: Sie müssen keine Möbel kaufen, wenn die Wohnung schon eingerichtet ist.
  • Flexibilität: Sie bleiben bei dieser Form der Anmietung flexibler als bei einer langfristigen Anmietung.
  • Verantwortung: Der Vermieter ist verantwortlich gegenüber dem Haupt-Vermieter für Sie als Mieter.
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Eine voll eingerichtete Wohnung kann für eine bestimmte Zeit vermietet werden. Das kann von einem Tag bis zu sechs Monaten sein. Vermietungen für kurze Zeit sind gut, um freie Wohnungen oder Zimmer für eine kurze Zeit zu vermieten.

Wenn Sie für kurze Zeit Ihre Wohnung vermieten möchten, gelten die Miet-Regeln. Sie werden dann zu einem Kurzzeit-Vermieter, und die Person, die bei Ihnen bleibt, wird zu Ihrem Mieter.

Sie müssen den Besitzer Ihrer Wohnung darüber informieren und seine Erlaubnis bekommen. Wenn es zu einer Kurzzeit-Vermietung kommt, müssen Sie einen eigenen Vertrag mit der Person abschließen, die bei Ihnen wohnt.

Das Finanzamt achtet auch auf Vermietungen auf kurze Zeit. Sie müssen Gewinne aus Vermietung in Ihrer Steuererklärung im Formular "Anlage V" angeben.

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten, gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr. Ihre Einnahmen aus der Vermietung sollten diese Grenze nicht überschreiten. Ansonsten sind alle Einnahmen steuerpflichtig.


Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater. Dies gilt für individuelle Fragen.
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