Einfach erklärt: Besuch in Ferienwohnung oder Monteurzimmer empfangen
Wichtige Tipps und Regeln für den Empfang von Gästen während Ihres Kurzzeitaufenthalts

von Dennis Josef Meseg | 21.08.2024 | 3 Minuten

Dürfen Sie in Ihrem Monteurzimmer oder in der Ferienwohnung Besuch empfangen? Diese Frage ist wichtig für Urlauber und Montagearbeiter. In Mietwohnungen dürfen Sie in der Regel immer Gäste empfangen. In Ferienwohnungen oder Monteurzimmern gibt es teils andere Regeln. Diese sind oft teurer, wenn mehr Leute dort wohnen oder übernachten. Es kommt auf den Mietvertrag an, was im Einzelfall erlaubt ist.

Empfang von Besuchern im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung

Unterschiede zwischen Miet- und Ferienwohnung

Besuch in der Wohnung? Wenn Sie eine normale Mietwohnung haben, müssen Sie sich keine großen Sorgen machen. Ihr Vermieter hat nichts damit zu tun, wie oft, wie viele oder wann Sie Gäste haben.

Wichtig ist, dass Sie die Wohnung und das ganze Haus sauber und sicher halten. Lärm, Beschädigungen oder schlechtes Benehmen muss Ihr Vermieter nicht akzeptieren.

Aber Ihr Vermieter kann nicht entscheiden, ob Sie Besuch haben dürfen.

Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung Unterschied Mietwohnung Ferienwohnung

Bei Ferienwohnungen und Monteurzimmern gelten andere Regeln.

Diese Zimmer werden nur für eine kurze Zeit vermietet. Der Preis hängt oft von der Anzahl der Bewohner ab, genau wie die Nebenkosten. Auch die Möbel sind für eine bestimmte Anzahl von Personen gedacht und können nicht einfach aufgestockt werden.

Im Gegensatz zur normalen Mietwohnung wird bei der Ferienwohnung genau unterschieden zwischen Bewohnern und Besuchern.

Besuch in der Ferienwohnung

Die meisten Vermieter haben nichts dagegen, wenn Sie Besuch bekommen. Besonders tagsüber ist es schwer, Besuche zu verbieten, weil das gegen Ihr Persönlichkeitsrecht wäre.

Wenn der Besuch draußen vor dem Haus ist, stört das den Vermieter meistens nicht. Das gilt auch, wenn der Besuch im Garten ist. Die meisten Vermieter haben damit kein Problem.

Es gibt aber Ausnahmen:

  • Wenn der Besuch ins Haus geht und lange bleibt,
  • Wenn der Besuch nachts kommt,
  • Oder wenn der Besuch gegen den Mietvertrag verstößt.

Zum Beispiel: Wenn der Besuch sein Auto vor dem Haus parkt und damit einen Parkplatz blockiert, könnte der Vermieter Probleme machen.

Es spielt keine Rolle, wie viele Leute zu Besuch kommen. Egal ob ein Besucher oder mehrere, der Vermieter hat das gleiche Recht zu handeln. Schon wenn zu viele Leute in der Wohnung sind, kann der Vermieter eingreifen.

Angebot und Bestätigung als Rechtsgrundlage

Wie viele Personen im Monteurzimmer oder in der Ferienwohnung erlaubt sind, steht im Mietvertrag. Der Vermieter und Sie als Mieter unterschreiben dieses Dokument.

Auch das Angebot auf der Webseite des Vermieters oder in einem Reisekatalog zeigt, wie viele Personen erlaubt sind. Oft gibt es eine Mindest- und Maximalanzahl an Personen. Diese wird genannt.

Wenn Sie das Angebot annehmen, gilt die Bestätigung der Buchung als Rechtsgrundlage. Dann wissen Sie, wie viele Personen in der Wohnung erlaubt sind.

Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung Gesetz Justizia

Für den Vermieter sind das Angebot, die Bestätigung und der Mietvertrag wichtig. Diese helfen ihm zu bestimmen, wie viel die Vermietung kostet. Dazu gehören alle Nebenkosten.

Wenn der Vermieter nicht kontrollieren könnte, wie viele Besucher kommen, könnten die Strom- und Wasserkosten stark steigen. Das wäre im Mietvertrag nicht vorgesehen. Ein Vermieter darf also festlegen, wie viele Personen sich in der Ferienwohnung aufhalten dürfen.

Fehlende Informationen

In manchen Katalogen steht nicht, wie viele Leute in der Wohnung wohnen dürfen. Man sieht zwar, wie viele Zimmer und Betten es gibt. Aber es wird nicht genau gesagt, wie viele Personen dort wohnen dürfen, mindestens oder maximal. Darf man dann Besuch empfangen, der vielleicht sogar über Nacht bleibt? Oder darf man zusätzliche Schlafplätze auf der Couch, Liegen oder Luftmatratzen einrichten?

Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung Fehlende Angaben

Spätestens die Anzahl der vorhandenen Betten zeigt Ihnen, wie viele Personen in der Wohnung schlafen dürfen. Zusätzliche Schlafplätze sind nicht erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, dass zwei Personen sich ein Einzelbett teilen. Dadurch soll die Sicherheit des Vermieters geschützt werden.

Eine zusätzliche Person könnte mehr Wasser und Strom verbrauchen, was die Kosten erhöht. Diese zusätzlichen Kosten kann der Vermieter nicht kontrollieren. Der Vermieter soll keinen Mietvertrag akzeptieren müssen, der unerwartete Probleme für ihn bringt.

Einzelfallregelung:

Vermieter und Mieter können ihren Mietvertrag frei gestalten. Sie müssen sich an die Regeln des Zivilrechts halten, aber innerhalb dieser Regeln können sie vereinbaren, was sie möchten. Sie können auch spezielle Regeln für einzelne Fälle aufschreiben. Wenn Sie als Mieter wissen, dass Sie während der Mietzeit eine Geburtstagsparty feiern möchten, können Sie dies im Vertrag festhalten. Planen Sie, dass Gäste kommen, sollte dies ebenfalls im Vertrag erwähnt werden. Wenn der Vermieter zustimmt und den Vertrag unterschreibt, kann er später nicht verlangen, dass die Gäste gehen.

Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung Alleinstellungsmerkmal Einzelfall

Was passiert, wenn dies nicht im Vertrag geregelt ist? Wenn spontan Gäste kommen, ist es unterschiedlich. Wenn Sie in einer Ferienwohnung oder einem Monteurzimmer sind, kommen ein oder zwei Gäste kurz vorbei. Der Vermieter wird das tolerieren. Wenn mehrere Menschen kommen, ist es besser, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Der Mietvertrag kann dann nachträglich angepasst werden. Dafür reicht auch eine mündliche Zusage.

Der Besucher wird zum Untermieter

Es gibt Fälle, in denen ein Besucher nicht nur tagsüber bei einem Mieter in einer Ferienwohnung bleibt, sondern auch dort übernachtet.

Der Besucher bleibt für eine längere Zeit, nutzt Wasser und Strom und verbraucht Möbel. Dadurch entstehen dem Vermieter zusätzliche Kosten, die nicht geplant waren.

Wenn der Vermieter davon erfährt, darf er den ungebetenen Besucher sofort rausschmeißen. Er kann auch den Mietvertrag mit Ihnen als Mieter kündigen.

Besuch im Monteurzimmer oder der Ferienwohnung Untermietvertrag Untermieter

Rechtlich betrachtet wird der Besucher in diesem Fall zu einem Untermieter. Das bedeutet, er nutzt Dinge, für die er eigentlich bezahlen müsste.

Das gilt auch, wenn der Besucher dem Mieter einen Teil der Miete gibt.

Wenn Sie erwarten, dass ein Besucher länger in der Wohnung bleibt – zum Beispiel wegen schlechtem Wetter oder einem Notfall – müssen Sie den Vermieter informieren. Dann sollte der Mietvertrag angepasst werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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