Die Verwaltung der Berufsgenossenschaft (VBG) spielt eine zentrale Rolle im Bereich Sicherheit und Gesundheit für Arbeitgeber und Beschäftigte, einschließlich derjenigen, die Monteurzimmer vermieten. Haben Sie sich jemals gefragt, wie Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Vermieter effektiv erfüllen können? Oder welche speziellen Anforderungen und Maßnahmen für den Schutz Ihrer Mitarbeiter nötig sind? Die VBG bietet umfassende Informationen und Unterstützung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfallrisiken zu minimieren. Erfahren Sie, welche Vorteile eine Mitgliedschaft für Sie als Vermieter hat und wie Sie von den Diensten der VBG optimal profitieren können.
Was sind Berufsgenossenschaften?
Als gewerbliche Berufsgenossenschaft werden in Deutschland die Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung bezeichnet. Diese Institutionen sind für die Versicherung der deutschen
Unternehmer sowie deren Beschäftigte in Deutschland verantwortlich.
Unabhängig von den gesetzlichen Berufsgenossenschaften arbeitet die Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft. Im Gegensatz zu den meisten anderen Berufsgenossenschaften gehört diese der
unabhängigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.
Für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien ist in Deutschland die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten oder die Verwaltungsberufsgenossenschaft für Ferienwohnungsvermieter verantwortlich.
Bei diesen Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Diese Institutionen
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Selbstverwaltung organisiert werden.
Sie finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Pflichtmitglieder und erhalten in
der Regel keinerlei steuerliche Zuschüsse. Die einzige Ausnahme bildet die Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft. In Deutschland sind seit der allgemeinen Verpflichtung von Unternehmen zur
Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Berufsgenossenschaften ca. 3,2 Millionen Mitglieder
registriert.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft: Unfallversicherung für alle
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist eine gewerbliche Berufsgenossenschaft und bietet den Unternehmen
aus über 100 verschiedenen Branchen Schutz. Insgesamt sind momentan über neun Millionen
Arbeitnehmer dort versichert.
Der Hauptsitz der VBG befindet sich in Hamburg.
Dazu kommen insgesamt elf Niederlassungen, die sich über das gesamte Bundesgebiet verteilen. Somit
haben Unternehmen und Versicherte die Möglichkeit, ortsnah betreut zu werden.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist nicht nur für die Verwaltung zuständig, auch wenn der
Name der Berufsgenossenschaft das vermuten ließe. Im Gegenteil sind es viele weitere Gewerbe- und
Branchenzweige, die die Sicherheit der BG in Anspruch nehmen bzw. den Schutz durch die verschiedenen
Leistungen genießen.
Viele Branchen und Berufszweige lassen sich nicht in eine der übrigen Berufsgenossenschaften
einordnen, auch Ausnahmeregelungen helfen dort nicht weiter. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist
Anlaufstelle für alle, die sich gesetzlich unfallversichern (lassen) wollen.
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Für wen ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig?
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft besteht in erster Linie für Banken und Versicherungen, für den Bereich
Information und Telekommunikation sowie für das Ingenieurswesen, für Beratungseinrichtungen,
Gestaltungsunternehmen und Werbeagenturen.
Weitere Unternehmen und Branchen:
- Leasingunternehmen
- Architekturbüros
- Medienagenturen
- Forschungseinrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Religionsgemeinschaften
- Sicherheitsunternehmen
- Makler
- Unternehmen in Kunst und Kultur
- Spielbanken und Lotteriegesellschaften
- Tierparks
- Tierpflegeeinrichtungen
- Zeitarbeitsunternehmen
- Sporteinrichtungen
- Glas- und Keramikindustrie
- Eisenbahn- und Bahnunternehmen
- Kraftfahrbetriebe
Die Liste der Zuständigkeiten lässt sich beliebig erweitern, allerdings an dieser Stelle unmöglich
vollständig aufzählen. Es gibt eine Übersicht seitens der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die über alle Branchen und Zugehörigkeiten informiert.
Zudem sind nur die Oberbereiche erwähnt – so gehören zu den Beratungsunternehmen unter
anderem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
Insgesamt umfasst die Liste der Zuständigkeiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in erster
Linie Dienstleister. Auch weitere Serviceunternehmen, die nicht genau benannt werden und in der Satzung
nicht zu finden sind, können sich über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern lassen.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist des Weiteren für die Immobilienwirtschaft zuständig,
zu der die Anbieter von Monteurwohnungen und
Ferienunterkünften zählen. So heißt es in § 3 Punkt 18 der Satzung der VBG, dass
Angehörige der Grundstücks-, Wohnungs- und sonstigen Immobilienwirtschaft zu den Versicherten
zählen.
Hier sind explizit Vermietungen von Ferienwohnungen,
Baubetreuungen und Hausbesorgungen aufgezählt.
Wenn Sie ein Zimmer an Geschäftsreisende oder Feriengäste vermieten, können Sie sich und
Beschäftigte (Hausmeister) gesetzlich über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
unfallversichern lassen. Das gilt auch für die Ehepartner, die in einer gewerblichen
Zimmervermietung angestellt sind – diese können ebenfalls über die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft abgesichert werden.
Welche Aufgaben hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft?
Das Aufgabenfeld der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist weit gefächert. Es beginnt bei der Vorbeugung von Unfällen und Berufskrankheiten, geht über die
Heilbehandlung und reicht bis hin zur Entschädigung.
Auch die Rehabilitation ist in den Leistungen inbegriffen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft muss
sich in Bezug auf die angebotenen Leistungen an das Sozialgesetzbuch halten und hat damit im Sinne der
Prävention folgende Aufgaben:
- Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen
- Verhinderung von Berufskrankheiten
- Vermeidung von arbeitsbedingten Gefahren für die Gesundheit
Sollte sich ein Arbeitsunfall ereignen oder erleidet ein Versicherter eine anerkannte Berufskrankheit,
handelt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nach eigener Aussage besonders schnell und kompetent. Die
Kosten für die Heilbehandlung werden übernommen oder gegebenenfalls an die Krankenkasse des
Versicherten zurückerstattet.
Die VBG ist für die Rehabilitation der Versicherten verantwortlich. Diese bezieht sich auf den
medizinischen, beruflichen und sozialen Aspekt aller, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben
oder unter einer berufsbedingten Krankheit leiden.
Es werden verschiedene Maßnahmen der Rehabilitation getragen, darunter sind Kuren, therapeutische
Maßnahmen und Wiedereingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben zu verstehen.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unterstützt mit ihren Leistungen den Arbeitgeber, der verschiedene Maßnahmen im Betrieb umsetzen kann und somit den Punkt der Prävention leistet.
In Bezug auf die Entschädigungen leistet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft finanzielle
Hilfe.
Es werden Verletztengeld (80 Prozent des regelmäßigen Einkommens und für freiwillig
Versicherte der 450. Teil der gewählten Versicherungssumme ab dem 22. Tag), Übergangsgeld
(ausgerichtet an den letzten Einkommensverhältnissen und für die Dauer der Teilnahme an einer
berufsfördernden Maßnahme) und Verletztenrente (2/3 des Jahresarbeitsverdiensts) gezahlt.
Beitragshöhe in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Die Mitglieder finanzieren über die abgeführten Beiträge die Leistungen, die die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft erbringt.
Dabei achtet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nach eigenen Angaben darauf, dass die Prämien so
gering wie möglich gehalten werden und passt nach jedem Kalenderjahr die Beiträge neu an. Dafür
werden alle Aufwendungen berechnet, die im Laufe des Jahres angefallen sind, diese werden auf alle
Versicherten umgelegt.
Die Beiträge errechnen sich nicht einheitlich, denn die Gefahrenklasse, in die das Unternehmen
eingestuft worden ist, entscheidet über die Beitragshöhe mit. Zahlreiche Kleinunternehmen
bekommen keine detaillierten Prämienabrechnungen, sondern müssen nur den Mindestbeitrag von 48
Euro im Jahr zahlen.
Wichtig zu wissen: Die
Berufsgenossenschaften legen eine Lastenverteilung fest, die als Solidarausgleich bezeichnet wird,
einen Freibetrag gibt es hier nicht. Das heißt, dass alle Versicherten automatisch an dieser
Lastenverteilung teilnehmen müssen.
Eine Befreiung gibt es für Einrichtungen, die gemeinnützig arbeiten, die einem kirchlichen
oder mildtätigen Zweck dienen. Sie müssen einen entsprechenden Nachweis über ihre Tätigkeit
erbringen.
Auch Ehrenamtler können sich über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern und müssen
einen eigenen Beitrag zahlen. Dieser ist aber gering: Für 2018 wurde ein Betrag von 3,40 Euro für
jedes derartige Versicherungsverhältnis festgelegt.
Anzeigepflichten für Versicherte
Sollte ein Angestellter eines versicherten Unternehmens einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine
Berufskrankheit erleiden, muss dies der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft umgehend mitgeteilt werden.
Diese Maßgabe gilt, wenn der Unfall oder die Krankheit so schwer ist, dass der Versicherte
mindestens drei Tage lang arbeitsunfähig ist oder wenn er ums Leben gekommen ist.
Die Meldung wird überdies vom Träger der Einrichtung, in der die Behandlung (stationär
oder ambulant) erbracht wird, erwartet. Auch bei Berufskrankheiten bzw. dem Verdacht auf Vorliegen einer
solchen Erkrankung muss die Meldung umgehend an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gerichtet werden,
wobei eine Frist von drei Tagen für die Meldung gesetzt wird.
Die versicherten Unternehmen erteilen, auf Anfrage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, in vollem Umfang
Auskunft darüber, welche Vorsorgemaßnahmen ergriffen worden sind, damit der vorliegende
Unfall verhindert werden sollte.
Außerdem sind die zuständigen Stellen für den Arbeitsschutz zu informieren, denn sie müssen
überprüfen, ob es eventuell Sicherheitsmängel im Unternehmen gab.
Wer als Vermieter eines Monteurszimmers oder einer Ferienwohnung tätig und bei der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert ist, wird kaum in die Situation kommen, dass eine
Berufskrankheit vorliegt. Häufiger sind in diesem Bereich Arbeits- und Wegeunfälle zu
verzeichnen, die beispielsweise bei der Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten durch
beauftragte Angestellte vorkommen.
Wer als Vermieter den Hausmeister damit beauftragt, in der Monteurswohnung eine Glühbirne zu
wechseln und dieser stürzt von der Leiter, muss diesen Unfall umgehend der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mitteilen. Dies gilt nur, wenn der Hausmeister länger als drei
Tage arbeitsunfähig sein wird oder wenn er bei diesem Unfall tödlich verunglückt ist.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.